Morgen hätte der diesjährige Stoppelmarkt begonnen, der bekanntlich in diesem Jahr aufgrund der COVID19-Pandemie nicht stattfinden darf. Für viele Menschen in der gesamten Region bedeutet dies, auf ein weiteres großes Highlight verzichten zu müssen. Viele Vechtaer wollen ihre Verbundenheit mit dem „Fest der Feste“ durch eigene private Feiern zum Ausdruck bringen – doch ist dies nur eingeschränkt möglich.
Insbesondere angesichts des deutschlandweit ansteigenden Infektionsgeschehens weisen die Stadt Vechta, als Grundstückseigentümer und Veranstalter des Stoppelmarktes, und der Landkreis Vechta, als zuständige Behörde für die Umsetzung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, ausdrücklich darauf hin, dass auch während der eigentlichen Stoppelmarkt-Tage die Vorschriften der Nds. Corona-Verordnung uneingeschränkt gelten. Dies gilt im Speziellen für das Stoppelmarktgelände, die umliegenden gastronomischen Angebote und das gesamte übrige Stadtgebiet. Auf dem Gelände selbst werden keinerlei Aktionen, Events oder Ähnliches durchgeführt.
Um die Einhaltung der Corona-Verordnung zu gewährleisten, verständigten sich Landkreis, Stadt und Polizei darauf, gemeinsame Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Sollten dabei Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt werden, müssen die Beteiligten mit der Verhängung von Bußgeldern rechnen. Auch behalten sich die Ordnungsbehörden vor, das Stoppelmarktgelände bei Nichteinhalten der Verordnungen zu sperren. Sie appellieren daher eindringlich an die Bevölkerung, das Stoppelmarktgelände zu meiden und sich an die geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung zu halten, um eine weitere Ausbreitung von COVID19 zu verhindern und das Pandemie-Geschehen dauerhaft positiv zu beeinflussen.